Das Fahrtenbuch kann nicht durch eigene Tagebuchaufzeichnungen, Ausdrucke des Terminkalenders oder sonstige externe Auflistungen ergänzt werden.
Aktuelles
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„ordnungsgemäßes“ Fahrtenbuch
Zu den unverzichtbaren Angaben die im Fahrtenbuch selbst zu machen sind gehören:
Das Fahrtenbuch kann nicht durch eigene Tagebuchaufzeichnungen, Ausdrucke des Terminkalenders oder sonstige externe Auflistungen ergänzt werden.


Bruttolistenpreis als Grundlage für die 1-%-Regelung
In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) machte ein Kläger geltend, dass nicht der Bruttolistenneupreis, sondern der Gebrauchtwagenwert zugrunde zu legen sei. Er führte weiterhin aus, dass Neufahrzeuge kaum noch zum Bruttolistenpreis veräußert werden.
In seiner Entscheidung vom 13.12.2012 hielt der BFH an der Rechtsprechung fest, dass die 1-%-Regelung als pauschalierte Bewertungsmethode individuelle Besonderheiten in Bezug auf Art und die Nutzung des Dienstwagens grundsätzlich unberücksichtigt lässt. Bereits in vergangenen Urteilen wurde entschieden, dass nachträgliche Änderungen am Fahrzeug unerheblich bleiben. Unabhängig davon, ob werterhöhend oder wertverringernd. Sodass auch bei einem vom Arbeitgeber gebraucht gekauften PKW der Bruttolistenneupreis anzusetzen ist.