und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweis-
pflichten großzügig verfahren. Dies gilt auch für Spenden-nachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Kontoauszug).
Kurzarbeit: Für Betriebe, die vom Hochwasser stark geschädigt sind, gibt es bei Arbeitsausfall Kurzarbeiter-geld. Darüber hinaus übernimmt der Bund für Unternehmen, deren Beschäftigte in Kurzarbeit sind, auch die Beiträge für die Sozialversicherung. Eine entsprechende Verwaltungs-vereinbarung tritt rückwirkend ab 1.6.2013 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2013. Bis spätestens September 2013 muss Kurzarbeit angezeigt werden, wenn die Sozialversicherungsbeiträge noch erstattet werden sollen.