Diese Ausnahme ist aber nur für "unvorhersehbare Umstände" geschaffen worden und wird sehr streng ausgelegt.
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Überschreiten der 450-€-Arbeitsentgeltgrenze
Diese Ausnahme ist aber nur für "unvorhersehbare Umstände" geschaffen worden und wird sehr streng ausgelegt.


Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer teilweise verfassungwidrig
- Die Privilegierung / Verschonung ohne entsprechende Bedürfnisprüfung, von Unternehmen die über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgeht.
- Wegfall der Mindestlohnsumme für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
- Die Verschonung von betrieblichem Vermögen mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50%
- Nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen durch Gestaltungsmöglichkeiten des ErbStG