Das BFH-Urteil betrifft nicht nur Hamburg, sondern vermutlich alle Städte oder Gemeinden, die eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Aktuelles
Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.


Befreiung von der Zweitwohnungsteuer
Das BFH-Urteil betrifft nicht nur Hamburg, sondern vermutlich alle Städte oder Gemeinden, die eine Zweitwohnungsteuer erheben.


Besteuerung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen
Gegen diese Entscheidung wurde beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Betroffene Steuerpflichtige sollten bei allen noch offenen Bescheiden Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung beantragen.


Kein Arbeitszimmer bei "gemischt genutzten Räumen"
Voraussetzungen Arbeitszimmer:
- büromäßig eingerichteter Raum
- der nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird
Im entschiedenen Fall ging es um Aufwendungen für einen Wohnraum, der zu 60% zur Erzielung von Einnahmen aus V+V und zu 40% privat genutzt wird. Hier begehrte der Steuerpflichtige den Abzug der anteiligen Werbungskosten. Der BFH begründete seine negative Entscheidung, mit dem fehlen der o. g. Voraussetzungen.