Eine begünstigte Betriebsveranstaltung liegt nur dann vor, wenn sie allen im Betrieb oder Betriebsteil angehörigen Arbeitnehmer offensteht. Übersteigt der Betrag 110 €, ist der Vorsteuerabzug insgesamt nicht möglich.
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Weihnachts- und Betriebsfeiern
Eine begünstigte Betriebsveranstaltung liegt nur dann vor, wenn sie allen im Betrieb oder Betriebsteil angehörigen Arbeitnehmer offensteht. Übersteigt der Betrag 110 €, ist der Vorsteuerabzug insgesamt nicht möglich.


Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages, Kindergeldes und Kinderzuschlags ab 2017
Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:
Kindergeld
1. und 2. Kind: 2016: 190 € ab 2017: 192 € ab 2018: 194 €
3. Kind 2016: 196 € ab 2017: 198 € ab 2018: 200 €
4. Kind und weitere 2016: 221 € ab 2017: 223 € ab 2018: 225 €
Kinderzuschlag 2016: max. 160 € ab 2017: max. 170 € ab 2018: max. 170 €


Mindestlohnerhöhung ab dem 01.01.2017
Zeitungsausträger haben ab dem 01.01.2017 Anspruch auf 8,50 €. Ab dem 01.01.2018 ist der neue Mindestlohn maßgebend. Für Saisonarbeitskräfte gilt der gesetzliche Mindestlohn. Sie können kurzfristig statt 50 bis zu 70 Tage pro Jahr sozialabgabenfrei arbeiten. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2018.
Diesbezüglich sollten die Gehälter von Mitarbeitern auf 8,84 € brutto je Arbeitsstunde angepasst werden. Insbesondere bei Minijobbern sollten die Verträge überprüft werden und ggf. zum 01.01.2017 geändert werden.