Aktuelles
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Erbschaftsteuer des überlebenden Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft


Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden
Nach Auffasung des BFH stellt die Selbstbeteiligung keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes dar. Die selbst getragenen Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich angesetzt werden. Da im Praxisfall aber die Aufwendungen die zumutbare Belastung wegen der Höhe der Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht überschritten hätten, kam ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht.


Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden vom Fiskus erweitert
- Der Begriff im "Haushalt" kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können z. B. Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück berücksichtigt werden.
- Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können unter weiteren Voraussetzungen im Rahmen der Steuerermäßigung ebenso begünstigt sein.
- Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage stellt ebenso eine Handwerkerleistung - wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr - dar.
- Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann ebenfalls die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.
- Auch Tierfreunde, die ihr Haustier zu Hause versorgen und betreuen lassen, werden in Zukunft von dem Steuervorteil profitieren, da Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstigen Beschäftigung des Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden können.