Anmerkung: Gegen die BFH-Entscheidung wurde nunmehr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az: 2 BvR 1699/16).
Aktuelles
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Kein Anspruch auf die RiesterZulage für Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke
Anmerkung: Gegen die BFH-Entscheidung wurde nunmehr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az: 2 BvR 1699/16).


Gehaltsverzicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung hiervon lediglich bei beherrschenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft. Hier wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende – zu versteuernde – Einnahmen zugeflossen sind.
Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Steuerpflichtige „nach Entstehung“ seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet. Verzichtet er dagegen bereits „vor Entstehung“ seines Gehaltsanspruchs auf diesen, wird er unentgeltlich tätig und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn beim Gesellschafter-Geschäftsführer.